Einsatz von KI in der Medizin: Haftung und Versicherung

dc.contributor.authorZech, Herbert
dc.contributor.authorHünefeld, Isabelle Céline
dc.date.accessioned2024-05-02T15:07:56Z
dc.date.available2024-05-02T15:07:56Z
dc.date.issued2023
dc.description.abstractDer zunehmende Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin gibt Anlass, das Verhältnis von Arzthaftung (Behandelndenhaftung) und KI-Haftung näher zu beleuchten. Dabei sind drei grundsätzliche Arten der Risikozuweisung zu unterscheiden: Die Risikotragung durch die Patienten bzw. Sozialversicherungen als Ausgangspunkt, die Risikotragung durch die Behandelnden (Behandelndenhaftung), sowie die Risikotragung durch die Hersteller bzw. Betreiber der KI (KI-Haftung). Um die rechtliche Risikozurechnung beim Einsatz von KI in der Medizin darzustellen, wird zunächst kurz das allgemeine Risikopotenzial beim Einsatz von KI in der Medizin dargestellt (I.), um sodann die drei wesentlichen Zurechnungspole zu beleuchten, nämlich die Behandlungsrisiken, KI-Risiken und Patientenrisiken (II.), wobei die wesentlichen Risikoquellen sowie die Risikoverteilung im Allgemeinem überblicksartig dargestellt werden. Darauf aufbauend werden drei grundlegende Mechanismen der rechtlichen Risikozurechnung dargestellt: Zunächst wird das Arzthaftungsrecht als klassischer Risikoverteilungsmechanismus bei medizinischen Behandlungen aufgezeigt, das über eine Risikotragung durch den Behandelnden oder durch den Patienten (bzw. dessen Versicherung) entscheidet (III.). Sodann wird das bei KI-Sachverhalten hinzutretende KI-Haftungsrecht dargestellt, das zwischen einer Risikotragung durch die Hersteller, durch die Betreiber oder durch die Betroffenen unterscheidet (IV.). Zuletzt wird im Rahmen der besonderen Patientenrisiken gezeigt, welche Möglichkeiten einer Vergemeinschaftung von Risiken sowohl bei Behandlungsrisiken als auch bei KI-Risiken diskutiert werden (V.). Es wird deutlich, dass die Haftung de lege lata bereits zu einer angemessenen Risikoverteilung führt, es durch die Einführung neuer KI-Haftungsregelungen de lege ferenda aber zu einer Verschiebung der Risikotragung hin zu den Herstellern von KI-Systemen kommen könnte.de
dc.identifier.citationZech, H., & Hünefeld, I. C. (2023). Einsatz von KI in der Medizin: Haftung und Versicherung. Medizinrecht, 41(1), 1–8. https://doi.org/10.1007/s00350-022-6374-8
dc.identifier.doihttps://doi.org/10.1007/s00350-022-6374-8
dc.identifier.issn0723-8886
dc.identifier.issn1433-8629
dc.identifier.urihttps://www.weizenbaum-library.de/handle/id/677
dc.language.isodeu
dc.rightsopen access
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
dc.subjectMedical Law
dc.subjectMedicine/Public Health, general
dc.titleEinsatz von KI in der Medizin: Haftung und Versicherung
dc.typeArticle
dc.type.statuspublishedVersion
dcmi.typeText
dcterms.bibliographicCitation.urlhttps://doi.org/10.1007/s00350-022-6374-8
local.researchgroupNormsetzung und Entscheidungsverfahren
local.researchtopicDigitale Infrastrukturen in der Demokratie
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