Datenverwertungsgesellschaften
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Der Data Act schafft einen neuen rechtlichen Rahmen für Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte und verbundener Dienste entstehen. Gerade der zuvor ungeregelte Bereich der nicht-personenbezogenen Daten, die in einem B2B-Verhältnis entstehen, wird erstmals ausdrücklich geregelt. Hier eröffnen sich zudem Spielräume für das Konzept co-generierter Daten. Die Umsetzung der Verordnung könnte sich jedoch als schwierig erweisen. Gerade die Vielzahl der zu schließenden Verträge lässt Zweifel an der Praktikabilität der Normen des Data Act zu. Dieses Problem wird in Mehrpersonenverhältnissen noch verstärkt. An dieser Stelle könnten gesellschaftsrechtliche Lösungen unter Einbeziehung von Mustervertragsklauseln ansetzen und die neuen Regelungen handhabbar machen.
