Stellungnahme zur Novellierung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln)
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Mit der im Dezember 2025 beschlossenen Novellierung des Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) hat das Land Berlin das Polizeirecht umfassend angepasst und neue sowie erweiterte Befugnisse insbesondere im Bereich digitaler Technologien eingeführt. Die Novelle betrifft unter anderem Videoüberwachung, den Einsatz körpernah getragener Kameras, automatisierte Datenanalysen, KI-gestützte Verhaltensauswertungen sowie biometrische Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Daten. Diese Maßnahmen berühren in erheblichem Umfang grundrechtlich geschützte Positionen und unterliegen zugleich unionsrechtlichen Vorgaben. Vor diesem Hintergrund analysiert die Stellungnahme des Weizenbaum-Instituts ausgewählte Regelungen der ASOG-Novelle aus verfassungsrechtlicher, unionsrechtlicher und sozialwissenschaftlicher Perspektive. Sie untersucht insbesondere Eingriffsschwellen, Zweckbindung, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie die rechtlichen und praktischen Folgen des Einsatzes automatisierter Systeme in der Gefahrenabwehr. Ziel der Stellungnahme ist es, eine evidenzbasierte Einordnung der vorgesehenen Regelungen zu ermöglichen und mögliche Spannungsfelder mit Grundrechten und europäischem Recht aufzuzeigen
